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20. Dezember 2016
Psychische Belastung im Job
Seit 2013 sind alle Unternehmer verpflichet nicht nur eine Gefährdungsbeurteilung zu den körperlichen Belastungen ihrer Mitarbeiter zu erstellen, sondern auch für die seelischen.
Seit 2013 sind alle Unternehmer verpflichtet nicht nur eine Gefährdungsbeurteilung zu den körperlichen Belastungen ihrer Mitarbeiter zu erstellen, sondern auch für die seelischen. Dies ist eine große Herausforderung, da die psychischen Belastungen oft im Verborgenen bleiben
Psychische Belastungen der Arbeitnehmer im Job
58% müssen häufig verschiedene Aufgaben gleichzeitig erledigen (Multitasking)
52% stehen oft unter starken Termin- und Leistungsdruck
44% werden wiederholt in ihrer Arbeit unterbrochen
Quelle: Stressreport 2012 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Dr. Uwe Gerecke, Vorsitzender des Landesverbandes Niedersachsen der Deutschen Betriebs- und Werksärzte, sagt: "Grundsätzlich hat Arbeit einen positiven Einfluß auf unsere Gesundheit. Gut gestaltet, stabilisiert sie unsere Psyche. " Doch unsere Arbeitswelt verändert sich, wird immer schneller. Der globale Druck wächst, der technische Fortschritt fordert eine anhaltende Rationalisierungsdynamik. Wir sind permanent erreichbar und Multitasking bei der Erfüllung der Arbeitsaufgabe ist fast schon normal. Der Druck auf uns wächst. Hinzu kommen instabilere soziale Beziehungen, wie zum Beispiel häufigere Tätigkeit- und Berufswechsel. Laut Gerecke werden die Fehlzeiten auf Grund psychischer Überforderung weiter steigen. Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Instrument, um solche Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen- und eine für alle Unternehmen arbeitschutzrechtliche Pflicht!
"Nur etwa 20 Prozent aller Betriebe haben sich bisher mit dem Thema der psychischen Belastung am Arbeitsplatz auseinandergesetzt." sagt Dr. Uwe Gercke.
Folgende Faktoren lassen sich mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung erfassen:
Arbeitsumgebung und-organisation
Art der zugewiesenen Tätigkeiten und der Zusammenarbeit
--> damit einhergehende seelische Belastungen wie
Stress
Überlastung
Unterforderung
Folgende Beurteilungsverfahren sind möglich:
anonyme Mitarbeiterbefragung
Beobachtungsverfahren mit detailierten Befragungen
Beobachtungsinterviews mit Unterstützung eines Experten (z.B. Psychologen)
Beratung und Unterstützung finden Unternehmen:
bei den zuständigen Arbeitsschutzbehörden
bei den zuständigen Unfallversicherungsträger
Webportal der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
BGF- Experten der Krankenkassen