Eine Neuerung, und für viele Unternehmen auch Herausforderung, ist die Ende 2016 verabschiedete neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die Anpassung der ArbStättV war durch die sich rasant ändernde Arbeitswelt notwendig geworden. Die neue ArbStättV wurde gleichzeitig in Struktur und Inhalte an die Regelungssystematik der anderen Arbeitsschutzverordnungen angepasst.
Was ist die ArbStättV?
Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu beachten hat.
Warum gibt es eine neue ArbStättV?
Die „alte“ Arbeitsstättenverordnung von 2004 ist nun durch die überarbeitete Verordnung aus dem Jahr 2016 abgelöst worden.
Was regelt die ArbStättV?
Geregelt werden z.B. Anforderungen zur Beleuchtung, Belüftung, Raumtemperatur in Arbeitsräumen, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräumen und an Bildschirmarbeitsplätzen sowie an Telearbeitsplätzen.
Wozu brauchen wir die ArbStättV?
In der ArbStättV werden Schutzziele und allgemein gehaltene Anforderungen, aber keine detaillierten Vorgaben festgelegt. Die flexiblen Grundvorschriften soll es Arbeitgebern erleichtern die Arbeitsschutzmaßnahmen an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anzupassen. Für die Umsetzung in der Praxis findet der Arbeitgeber in den „Arbeitsstättenregeln“ (ASR), wie den in der Verordnung niedergelegten Anforderungen konkret entsprochen werden kann.
…und der Arbeitgeber?
Wenn der Arbeitgeber diesen Regeln bei seinen getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen zu Grunde legt, wird die Arbeitsschutzbehörde diese anerkennen und nichts bemängeln.
Sammlung interessanter Informationen zur neuen ArbStättV:
- Gesetzestext der neuen ArbStättV
- Die wichtigsten Neuerungen
- Information der BAuA zur Arbeitsstättenverordnung
- Zusammenfassung, was sich alles geändert hat – von haufe.de und baua.de
Quellen: gesetzte-im-internet.de, bmas.de, baua.de ; Bildquelle: © GiDesign (81867473), fotolia.com