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Die psychische Gefährdungsbeurteilung: Seit 2013 sind alle Unternehmer verpflichtet nicht nur eine Gefährdungsbeurteilung zu den körperlichen Belastungen ihrer Mitarbeiter zu erstellen, sondern auch für die seelischen. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, kurz Gefährdungsbeurteilung, gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers. Sie muss alle Risiken einschließen – auch psychische Gefährdungen. Dies ist eine große Herausforderung, da die psychischen Belastungen oft im Verborgenen bleiben.


Psychische Belastungen der Arbeitnehmer im Job
  • 58% müssen häufig verschiedene Aufgaben gleichzeitig erledigen (Multitasking)
  • 52% stehen oft unter starken Termin- und Leistungsdruck
  • 44% werden wiederholt in ihrer Arbeit unterbrochen

Quelle: Stressreport 2012 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)


Dr. Uwe Gerecke, Vorsitzender des Landesverbandes Niedersachsen der Deutschen Betriebs- und Werksärzte, sagt: „Grundsätzlich hat Arbeit einen positiven Einfluß auf unsere Gesundheit. Gut gestaltet, stabilisiert sie unsere Psyche. “ Doch unsere Arbeitswelt verändert sich, wird immer schneller. Der globale Druck wächst, der technische Fortschritt fordert eine anhaltende Rationalisierungsdynamik. Wir sind permanent erreichbar und Multitasking bei der Erfüllung der Arbeitsaufgabe ist fast schon normal. Der Druck auf uns wächst. Hinzu kommen instabilere soziale Beziehungen, wie zum Beispiel häufigere Tätigkeit- und Berufswechsel. Laut Gerecke werden die Fehlzeiten auf Grund psychischer Überforderung weiter steigen.

Die psychische Gefährdungbeurteilung ist ein wichtiges Instrument, um solche Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen- und eine für alle Unternehmen arbeitschutzrechtliche Pflicht!

„Nur etwa 20 Prozent aller Betriebe haben sich bisher mit dem Thema der psychischen Belastung am Arbeitsplatz auseinandergesetzt.“ sagt Dr. Uwe Gercke.

Arbeiten im Büro gilt als eher belastungsarm, zumindest was die körperlichen Belastungen anbelangt. Bei der Gährdungsbeurteilung sind psychische Gefährdungen genauso wie alle anderen zu berücksichtigen (psychische Gefährdungsbeurteilung). Deshalb sollten auch Aspekte wie etwa die Arbeitsmenge, die Arbeitsintensität, die fachlichen Anforderungen und soziale Faktoren beurteilt werden.


Folgende Faktoren lassen sich mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung erfassen:
  • Arbeitsumgebung und-organisation
  • Art der zugewiesenen Tätigkeiten und der Zusammenarbeit

damit einhergehende seelische Belastungen wie

  • Stress
  • Überlastung
  • Unterforderung

Praktikable Verfahren

Viele Betriebe benötigen Informationen oder Unterstützung bei der Berücksichtigung psychischer Faktoren zur Erstellung der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Hier unterstützen die Unfallkassen mit überschaubaren Analysemethoden die Unternehmen. Erste Orientierung geben einfache Prüf- und Checklisten oder Befragungsverfahren, die grobe Bewertungen und Einschätzungen der Belastungssituation verschiedener Tätigkeiten ermöglichen. Dies reicht oftmals aus, um erste Verbesserungen der Arbeitsbedingungen auf den Weg zu bringen. Da wo Gefährdungen identifiziert wurden, gibt es Handlungsbedarf. Und wichtiger als die Analysetiefe ist, dass das Verständnis für alle relevanten Gefährdungen und deren Zusammenspiel wächst.
Um vertiefende Erkenntnisse zu gewinnen, lassen sich einfache Verfahren gut mit ausführlicheren Methoden kombinieren.

Dabei ist darauf zu achten, nicht in der Analyse „stecken zu bleiben“, sondern in einen kontinuierlichen Prozess zu kommen.
Wichtig: Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist mitbestimmungspflichtig, es empfiehlt sich ein kooperatives Vorgehen von Anfang an.


Folgende Beurteilungsverfahren sind möglich:
  • anonyme Mitarbeiterbefragung
  • Beobachtungsverfahren mit detailierten Befragungen
  • Beobachtungsinterviews mit Unterstützung eines Experten (z.B. Psychologen)

 

Gefährdungsbeurteilung – und was dann?

Die Analyse ist der erste Teil der Gefährdungsbeurteilung. Schwieriger wird es, wenn es da rum geht, passende Maßnahmen zu finden und Arbeitsbedingungen konkret zu verbessern. Ein Patentrezept für Maßnahmen gibt es nicht. Das führt häufig zu Unsicherheiten seitens der Betriebe. Hier sollten alle relevanten Akteure zusammenarbeiten. Je nach Größe des Betriebs sind das zum Beispiel die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, Betriebsräte, Personalabteilung, Führungskräfte und die Mitarbeiter.

Maßnahmen umsetzen

Hier einige Beispiele für Verbesserungsmaßnahmen, die in Unternehmen aus der Gefährdungsbeurteilung resultierten:
1.Neuordnung von Prozessen und Aufgaben bei hoher Arbeitsintensität
2.geänderte Arbeitszeitregelungen und Pausengestaltung
3.verbesserter Einsatz von Arbeitsmitteln, z. B. bei Hard-oder Softwareproblemen
4.Regeln für eine Besprechungs- und Abstimmungskultur
5.Einführung störungsfreier Arbeitsphasen

In jedem Fall ist es wichtig, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen.

 

  Mögliche psychische Gefährdungen im Büro

Hier einige typische psychische Gefährdungsfaktoren im Büro, die in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.

  • ungenügend gestaltete Arbeitsaufgaben (z. B. überwiegende Routineaufgaben, Ober- oder Unterforderung)
  • mangelnde Arbeitsorganisation (z. B. Arbeiten unter hohem Zeitdruck, wechselnde und/oder lange Arbeitszeiten, fehlende Möglichkeit, die Lage von Pausen mitzubestimmen, fehlende Informationen, fehlende Möglichkeit, sich Arbeit bis zu einem gewissen Grad selbst einzuteilen)
  • schwierige soziale Bedingungen (z. B. fehlende soziale Kontakte, ungünstiges Führungsverhalten, Konflikte)

 

Beratung und Unterstützung finden Unternehmen:

  • bei den zuständigen Arbeitschutzbehörden
  • bei den zuständigen Unfallversicherungsträger
  • Webportal der Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • BGF- Experten der Krankenkassen


Quelle: VBG- Sicherheitsreport 2/2013, VBG-Fachwissen „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung (BGI650)“, www.vbg.de
Bild: robuart / 123RF Lizenzfreie Bilder

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